Katholische Kirchengemeinde St. Franziskus, Bremen

Katholische Kirchengemeinde St. Franziskus, Bremen

Vorbeugende Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung des Coronavirus

Das gilt insbesondere für Gottesdienste und andere Veranstaltungen, an denen mehrere Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Mit diesen Maßnahmen zeigen wir uns solidarisch vor allem mit den Menschen, die einem besonderen Risiko unterliegen, im Falle einer Infektion schwere Krankheitsverläufe zu erleiden.

Auf Anordnung der Behörden ist die Feier von öffentlichen Gottesdiensten bis auf Weiteres verboten.

Von diesem Verbot betroffen sind auch die Feiern von Erstkommunion, Firmung, Taufen und Trauungen, die bis auf Weiteres verschoben werden müssen.

Beerdigungen müssen weiterhin stattfinden. Sie dürfen derzeit allerdings nur im engsten Familienkreis begangen werden. Auf weitere Anordnungen der örtlichen Behörden ist zu achten.

Krankensalbungen können wie sonst bei infektiösen Erkrankungen unter den Rahmenbedingungen des RKI gespendet werden.

Alle sonstigen diözesanen und kirchengemeindlichen Veranstaltungen sind bis auf Weiteres abzusagen oder zu verschieben. Darunter fällt auf Bistumsebene u. a. die Nordwestdeutsche
Ministrantenwallfahrt nach Osnabrück, die für den 6. Juni 2020 geplant war.

Pfarrheime und Jugendheime dürfen für Veranstaltungen und Versammlungen jeglicher Art nicht zur Verfügung gestellt werden.

Für jede sonstige Begegnung im kirchengemeindlichen Kontext sind die Empfehlungen und rechtlichen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI), des Landes Niedersachsens und der
jeweiligen Landkreise und Kommunen strikt einzuhalten. In der Praxis bedeutet dies zurzeit für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen im Bistum Osnabrück:

  • Vorbeugende Hygienemaßnahmen (gründliches Händewaschen und/oder Händedesinfektion) sind von allen Anwesenden strikt einzuhalten.
  • Ein ausreichender Abstand von mindestens 1,5 Metern ist entsprechend der Empfehlungen des RKI zwischen den Anwesenden zu wahren.
  • Die Entleerung der Weihwasserbecken und die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Türklinken, Geländern etc. ist zwingend vorzunehmen.
  • Die seitens der Kirchengemeinden zur allgemeinen Verfügung gestellten Gesangbücher sind aus den Auslagen zu entfernen.
  • Sicherzustellen ist, dass Personen, bei denen offensichtlich eine akute Atemwegserkrankung und/oder grippeähnliche Symptome bestehen, vom Zutritt zu kirchlichen Räumen ausgeschlossen werden.
  • Zudem ist sicherzustellen, dass Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder in einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das RKI aufgehalten haben, keine kirchlichen Räume betreten. Auf diese Regelungen ist durch einen entsprechenden Aushang o.ä. hinzuweisen.
  • Eine Liste mit Kontaktdaten der Teilnehmenden ist bei jeder Begegnung verpflichtend zu führen, um eine Erreichbarkeit im Bedarfsfall für die Gesundheitsbehörden zu gewährleisten. Hierbei reicht es nicht, eine Liste auszulegen, da durch Liste und Stift ebenfalls Infektionsrisiko besteht.

    Die Auflistung der einzuhaltenden Kriterien ist nicht abschließend, sondern um die jeweils aktuellen Bedingungen der örtlich zuständigen Behörden zu ergänzen.

Bischof Franz-Josef Bode weist ausdrücklich darauf hin, dass es in der derzeitigen Situation für keinen Katholiken eine Verpflichtung zum Besuch von Gottesdiensten im Sinne der Sonntagspflicht gibt. Als Alternative empfiehlt der Bischof die Nutzung medialer Gottesdienstangebote und das persönliche Gebet.

Zugleich bitten wir darum, sich eigenständig über weitere Entwicklungen und Empfehlungen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie zu informieren.

Als verlässliche Quellen dienen:

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