Katholische Kirchengemeinde St. Franziskus, Bremen

Katholische Kirchengemeinde St. Franziskus, Bremen

Wahlen zum Kirchenvorstand / Pfarrgemeinderat

Sa 10.11. - So 11.11.2018

St. Franziskus

„Deine Stimme - deine Kirche“: Das ist das Motto, nach dem am 10./11. November 2018 unsere Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände neu gewählt werden.
Durch Ihre Stimme stärken Sie das ehrenamtliche Engagement in unserer Gemeinde und unterstützen alle, die bereit sind, sich in diesen Gremien für eine lebendige und zukunftsorientierte Kirche einzusetzen. Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand brauchen Menschen, die durch ihre Wahl legitimiert sind, mitzuentscheiden und mitzumachen.
Deshalb laden wir Sie ein: Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch und gehen Sie am 10./11. November vor oder nach dem Gottesdienst wählen!

Wahlzeiten:

 OrtTagZeit
Herz Jesu im Foyer von St. MichaelSamstag, 10. Nov.16:00 - 18:30 Uhr
St. Benedikt, hinten in der KircheSamstag, 10. Nov.18:45 - 20:00 Uhr
 Sonntag, 11. Nov.13:30 - 14:30 Uhr
St. Pius, hinten in der KircheSonntag, 11. Nov.09:00 - 11:00 Uhr
St. Hildegard, hinten in der KircheSonntag, 11. Nov.11:30 - 13:00 Uhr

Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Darüber hinaus gibt es für die Pfarrgemeinderatswahl das Familienwahlrecht. Das Familienwahlrecht sieht vor, dass auch alle katholischen Gemeindemitglieder unter 16 Jahren wahlberechtigt sind. Das Stimmrecht für diese Gemeindemitglieder wird stellvertretend durch die katholischen Eltern ausgeübt. Dazu erhält jeder katholische Elternteil bei der Wahl eine halbe Stimme pro Kind unter 16 Jahren.
Wer am Wahltag verhindert ist, kann ab Dienstag, 23. Oktober im Pfarrbüro St. Pius die Briefwahl beantragen. Die Briefwahlscheine und Stimmzettel müssen bis Freitag, 9. November, 12:00 Uhr im Pfarrbüro St. Pius abgegeben werden.
Katholiken, die ihren Wohnsitz nicht in St. Franziskus haben, aber am Leben unserer Kirchengemeinde teilnehmen, können sich aus der Wählerliste ihrer Wohnsitzgemeinde streichen und bis 28. Oktober in die Wählerliste von St. Franziskus eintragen lassen. Sie können dann an der Wahl des Pfarrgemeinderates, nicht aber an der des Kirchenvorstandes teilnehmen. Eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist erst dann möglich, wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Streichung aus dem Wählerverzeichnis am Wohnsitzpfarramt erfolgt ist.

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